Konkurrenzdemokratie

Die Konkurrenzdemokratie, auch Wettbewerbsdemokratie oder Alternanzdemokratie bezeichnet, beschreibt recht unterschiedliche politische Systeme innerhalb der Parteiendemokratie, die vorwiegend durch Wettbewerb der Parteien geprägt sind.

Angesichts der niedrigen Fähigkeit einer Konkurrenzdemokratie Konflikte zu lösen, sprechen vor allem Kritiker von einer Konfliktdemokratie.[1][2][3][4][5][6][7][8] Die ursprünglich positive Sicht der posttotalitären Nachkriegszeit[9] klang nach und nach ab.

Grundvoraussetzungen für die Konkurrenzdemokratie sind Pluralismus und das Mehrheitsprinzip. Der Pluralismus gewährleistet in parteipolitischen Systemen mit einem Verhältniswahlrecht eine möglichst breite und differenzierte Parteienbildung, so dass unterschiedliche Meinungen innerhalb des Volkes besser als in einem System ausschließlich mit einem Mehrheitswahlrecht wiedergegeben werden. Die Parteien stehen im gegenseitigen Wettbewerb, vor allem um die Regierungsmacht.

Die Parteien, die sich zur Wahl gestellt haben, aber nicht in die Regierung eingebunden sind, werden, sofern sie im Parlament vertreten sind, als parlamentarische Opposition bezeichnet. Diese Opposition überwacht im Idealfall die Tätigkeit der Regierung kritisch und bietet Alternativen an. Sie kann außerdem versuchen, die Regierung mit Hilfe von Misstrauensanträgen zu stürzen und die Macht zu übernehmen.

Vorteile
  • hohe Effizienz der Regierung, wenn eine Partei die absolute Mehrheit im Parlament besitzt oder wenn eine gebildete Koalition stabil ist,
  • schnelle Entscheidungsprozesse, sofern die Parteibasis nicht großen Wert auf Einbezug in die Willensbildung legt,
  • Konflikte „müssen nicht“ berücksichtigt werden.
Nachteile
  • Ignorierung der Minderheiten, insbesondere in Systemen ausschließlich mit einem Mehrheitswahlrecht,
  • meistens niedrigere Legitimität und Akzeptanz in der Bevölkerung und bei Parteimitgliedern, wenn Kompromisse in einer Koalition als „faul“ bewertet werden,
  • wachsende Konflikte, deren „Lösung“ ev. beim ev. Machtwechsel (Wahlen) versprochen wird.

Der Begriff Mehrheitsdemokratie aus der Demokratietheorie von Lijphart, der der Konkurrenzdemokratie ähnlich ist, hebt die Entscheidungsfindung durch den Mehrheitsentscheid hervor. Infolge dieses Mehrheitsentscheides wird die Regierung eines Staates mit Konkurrenzdemokratie, sofern die Spitze der Regierung nicht vom Volk direkt gewählt wird (Präsidialsystem), von Vertretern einer Partei gestellt, welche die Mehrheit im Parlament besitzt, oder von Vertretern einer Koalition von wenigen Parteien, die zusammen – meistens knapp – die Mehrheit stellen.

Das Gegenmodell zur Konkurrenzdemokratie hinsichtlich des Interaktionsstils der politischen Kräfte ist die Konkordanzdemokratie, ein kooperatives, konsensorientiertes Modell. Im ähnlichen Konzept von Lijphart, in der Konsensdemokratie, werden zwar ebenfalls Entscheidungen nach dem Mehrheitsprinzip getroffen, aber es gibt in ihr deutlich mehr Kooperation zwischen der Regierung und den sie tragenden Parteien einerseits und der Opposition andererseits als in einer traditionellen Mehrheitsdemokratie. Auch Minderheitsregierungen wären ohne regelmäßigen Konsens in Sachfragen nicht arbeitsfähig.

  1. Thomas Hofer: Die politische Analyse: Konfliktdemokratie – über Österreichs neuen Weg hin zu einer Konfliktdemokratie, NÖN, 10. Juli 2018
  2. Conrad Seidl: Sozialpartnerschaft: Auf zur Konfliktdemokratie? – Der Preis für eine Konfliktdemokratie kann der soziale Friede sein, Der Standard, 5. Oktober 2017
  3. Nina Horaczek: Das Streikjahr 2003. Von der sozialpartnerschaftlichen Konsens- zur Konfliktdemokratie? Die politischen Auswirkungen der Streiks 2003 unter besonderer Berücksichtigung des ÖGB, ÖGB-Verlag, Wien 2007
  4. Peter Gerlich, Barbara Steininger: Konsens- und Konfliktdemokratie (Diplomanden- und Dissertantenseminar), Universität Wien, 2005
  5. Emmerich Tálos, Christian Stromberger: Verhandlungsdemokratische Willensbildung und korporatistische Entscheidungsfindung am Ende? – Einschneidende Veränderungen am Beispiel der Gestaltung des österreichischen Arbeitsrechtes, OZP Bd. 33, Nr. 2 (2004)
  6. Johannes Schnizer: Österreich-Konvent – wozu?, Zukunft Nr. 7/8, 2004, S. 12–15
  7. Spielregeln für die Konfliktdemokratie: SPÖ lehnt Präambel zur Verfassung ab - Entwurf eines Grundrechtskatalogs vorgelegt, Der Standard, 14. Dezember 2003
  8. Katharina Krawagna-Pfeifer: ÖGB-Debatte: Beginn der Konfliktdemokratie – Die Mobilisierung gegen den ÖGB ist kein Zufall, sondern Programm der Regierung, Der Standard, 9. September 2001
  9. wie „regsame Konfliktdemokratie“ in: Das ewig Senkrechte zieht ihn hinan, Gunter Hofmann, Die Zeit 10/95, 3. März 1995

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